§ 1 Mietsache und Schlüsselübergabe
Vermietet wird die nachfolgende Unterkunft (Mietobjekt):
FeWo im Haus Hüsung mit WZ, Küche, Bad mit Dusche, Flur, Außenterrasse im EG und SZ im OG mit insg. ca. 60,00 qm Wohnfläche.
Mitvermietet werden zwei Erwachsenen-Fahrräder (schwarz) mit Beleuchtung und ohne Rücktritt, sowie ein Bollerwagen, sofern benötigt.
Es gilt die in der FeWo ausgelegte Hausordnung, sowie die Nutzungsordnung für das Gäste-WLAN.
Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.
Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
Die FeWo hat ein großes Doppelbett, ein Standardbett und ein Baby- Kinderbett mit herausnehmbaren Streben. Damit ist die FeWo grds. ausgelegt für 3 Personen + 1 Baby/Kleinkind bis ca. 3 Jahre.
Für eine 4. Pers. kann die Couch im WZ umfunktioniert werden oder eine Matratze im OG bereitgestellt werden (siehe § 3 MV).
Bei Übergabe werden dem Mieter für die Mietdauer ausgehändigt:
-1x Schlüssel für die FeWo
-1x Schlüssel für die Gartenpforte
-2x Schlüssel für die 2x Fahrradschlösser
Sämtliche übergebene Schlüssel sind nach Beendigung der Mietdauer dem Vermieter oder einer, vom Vermieter benannten und zur Vertretung berechtigten Person auszuhändigen oder in den Hausbriefkasten zu werfen.
Die Mietsache wird dem Mieter ohne offensichtliche Mängel übergeben.
Gewöhnliche Abnutzungen zählen nicht.
Hinweis:
Bettwäsche und Handtücher(1xDuschvorleger, Händehandtuch/pP, Duschhandtuch/pP) werden bei Anreise kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Ein Wechsel von Handtüchern und Bettwäsche kostet 10€/Person.
Ein Wechsel von nur Handtüchern oder nur Bettwäsche 5€/Person.
Die Handtücher und die Bettwäsche dürfen nur innerhalb der FeWo benutzt werden.
§ 2 Mietdauer
Mindestaufenthalt beträgt 2 Nächte.
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt im Zustand, wie zur Übergabe, aufgeräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und den Schlüssel an den Vermieter oder eine vom Vermieter bestimmte Person auszuhändigen bzw. nach gesonderter Absprache in den Hausbriefkasten zu werfen. Die Anreise (Check-In) hat grundsätzlich ab 15:00 Uhr zu erfolgen.
Nach Absprache kann davon auch abgewichen werden.
Die Abreise (Check-Out) hat bis 11:00 Uhr zu erfolgen.
§ 3 Mietpreis
Die Miete beträgt für die FeWo im Kalenderjahr pro Nacht 90,00€ in der Hauptsaison, 75,00€ in der Nachsaison und 65,00€ in der Nebensaison bei einer Belegung von 3 Pers. und einem Baby/Kleinkind (vgl. Kinderbett).
Für eine 4. Pers. wird ein separater Aufpreis, saisonunabhängig i.H.v. 5,00€/N erhoben.
Hauptsaison: 01.04.Jahr bis 30.09.Jahr und 20.12.Jahr bis 03.01.Jahr
Nachsaison: 01.10. Jahr bis 31.10.Jahr
Nebensaison: 01.11.Jahr bis 19.12.Jahr und 04.01.Jahr bis 31.03.Jahr
Sofern die Fewo zu Ostern, Weihnachten, Silvester/Neujahr verfügbar ist, gilt der Hauptsaisonpreis.
Zum Mietpreis kommt einmalig eine Pauschale für die Endreinigung i.H.v. 50,00€ hinzu.
Der sich draus ergebene Gesamtbetrag wird im Folgenden Gesamtmietbetrag genannt.
Nr. 1 Rabatt für längeren Aufenthalt
Ab einem Aufenthalt von mind. 12 Nächten werden 5% Rabatt auf den Übernachtungspreis gewährt, wenn Sie über unsere Webseite buchen.
Nr. 2 Kurtaxe
Zusätzlich zum Gesamtmietpreis wird seitens des Ostseebades Zinnowitz, so wie auch in den anderen Ostseebädern, seit dem 01.04.2023 eine sog. Kurtaxe pro Tag erhoben. Diese beträgt je nach Zeitraum aktuell zwischen 2,20€ und 3,65€ pP.
Befreit von der Abgabe sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die im Erhebungsgebiet arbeiten.
Nähere Informationen dazu unter:
www.zinnowitz.de/service/241-kurkarte
Als Vermieter kümmere ich mich gerne um Ihre Kurkarten.
Dann ist die Kurtaxe bei Anreise vor Ort in Bar zu bezahlen.
Sie können sich diese aber auch selbst besorgen.
Geben Sie gerne Bescheid, was Sie präferieren.
Wenn Sie wünschen, dass ich mich darum kümmere, benötige ich die Namen und ggf. abweichende Anschrift aller Mitreisenden.
Die Kurtaxe ist dann bar vor Ort zu bezahlen.
Nr. 3 Mietpreiszahlung
Mit Vertragsunterzeichnung sind 25% des Mietpreises fällig.
Bei nicht fristgemäßer Anzahlung behält sich der Vermieter des Recht zur Freigabe des vorgemerkten Mietzeitraums und Stornierung des Mietvertrages vor.
Die Restzahlung ist 8 Wochen vor Mietbeginn fällig.
Im Falle einer kurzfristigeren Buchung, innerhalb von 8 Wochen vor Mietbeginn, ist der Gesamtmietpreis, respektive Gesamtmietbetrag sofort und komplett zu entrichten.
Geht die Restzahlung nicht binnen einer Woche nach oben genannten Fälligkeitstermin auf dem Konto des Vermieters ein, kann der Vermieter stornieren und den Zeitraum wieder freigegeben. Die Anzahlung wird als Stornierungsgebühr einbehalten, sofern keine Weitervermietung für den Zeitraum möglich ist.
§ 4 Stornierung
Im Falle einer Stornierung/Rücktritt des Mieters, werden die angezahlten 25% des Mietpreises als Stornierungsgebühr einbehalten. Nach Überweisung des Mietpreises respektive des Gesamtmietbetrages und:
-bis 21 Tage vor Mietbeginn werden 50% des überwiesenen Betrages (nicht die Anzahlung) erstattet
-mit Beginn des 20. Tages vor Mietbeginn erfolgt keine Erstattung, es sei denn die Reinigungspauschale i.H.v. 50,00€ wurde mit überwiesen.
Dann kann auf Wunsch eine Rücküberweisung dieser Pauschale erfolgen.
Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abzuschließen wird seitens des Vermieters empfohlen. Im Falle einer Stornierung kann der Mieter einen Ersatzmieter gegenüber dem Vermieter benennen. Nach Zustimmung seitens des Vermieters tritt der Ersatzmieter anstelle des Mieters in das Mietverhältnis ein und verpflichtet sich die mietvertraglichen Bestimmungen, die Hausordnung und die Nutzungsordnung für das Gäste-WLAN einzuhalten. Ein finanzieller Ausgleich wird zwischen Mieter und Ersatzmieter im Innenverhältnis geklärt. Den Eintritt in dieses Mietverhältnis hat der Ersatzmieter schriftlich oder elektronisch mit eigener Unterschrift gegenüber dem Vermieter zu erklären. Kann der Zeitraum nicht anderweitig vermietet werden, wird der Gesamtmietpreis abzgl. ggf. ersparter Aufwendungen (z.B. 50€ für die Endreinigung) einbehalten. Bricht der Mieter seinen Aufenthalt vorzeitig ab, erfolgt keine anteilige Erstattung Die Pauschale für die Endreinigung wird in diesem Fall nicht erstattet.
§ 5 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich die Mieträume und die Einrichtungsgegenstände, sowie die zwei Fahrräder und ein Bollerwagen mit Sorgfalt zu behandeln. Schuldhafte Beschädigungen in und am Mietobjekt, sowie der Einrichtung und Außenausstattung durch den Mieter oder diesen begleitende Personen, sind unverzüglich anzuzeigen und durch den Mieter oder Verursacher zu ersetzen.
Die ausliegende Hausordnung und Nutzungsordnung für das Gäste-WLAN ist vom Mieter und diesen begleitende Personen einzuhalten.
Die Ferienwohnung ist zum Mietende ordentlich und besenrein zu hinterlassen.
§ 6 Pflichten des Vermieters
Für etwaige Beeinträchtigungen an der Mietsache, die der Mieter nicht zu verschulden hat, trägt der Vermieter die Verantwortung und Haftung.
Insbesondere trägt der Vermieter dafür Sorge, dass der Strom, das Wasser, die Abflüsse, die Heizung, während der Heizperiode von Oktober-März, funktionieren.
Ebenso obliegt dem Vermieter die allg. Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Mietsache.
§ 7 Schriftformerfordernis, salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Wenn Sie bei uns Urlaub machen möchten, senden wir Ihnen den Vertrag mit diesen Bestimmungen per Mail oder per Post zu.
Sobald dem Vermieter der unterschriebene Vertrag vorliegt und die Anzahlung auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wurde, wird die Buchung fix eingetragen. Zuvor ist der Zeitraum lediglich geblockt und es besteht kein Anspruch auf eine Reservierungszusage.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren Regelung treten solche wirksame Bestimmungen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien verfolgt haben.